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Die rechtliche Grundlage für die Wiederver-
wendung von Asphalt ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(KrW-/AbfG).
Drei Kategorien der Wiederverwendung können unterschieden werden:

Ausbauasphalt:
Wird durch Aufbrechen eines Schichtenpaketes in Schollen gewonnen

Fräsasphalt:
Wird durch lagen- oder schichtweises Fräsen kleinstückig gewonnen

Asphaltgranulat:
Wird in der Regel an der Asphaltmischanlage durch Aufbrechen und ggf. anschließender Absiebung aus Ausbauasphalt gewonnen.

 

Es bestehen mehrere Zugabemöglichkeiten:

Kaltzugabeverfahren (Mischer):
Die Zugabe des Recyclingmaterials erfolgt direkt
in den Mischer und wird dort zusammen mit neuem Rohmaterial homogen aufbereitet.

Recyclingzugabe in die Trockentrommel (Mittenzugabe):

Hierbei wird das Recyclingmaterial mit einem Förderband über eine Schachtrutsche in die Trockentrommel eingebracht und mit dem heißen Rohmaterial gemischt. Der entstehende Wasserdampf wird durch die Filterentstaubung aufgenommen. Das Material kann schonend aufbereitet und über die Bypass-Tasche der
Waage und dem Mischer zugegeben werden.

 

 
         
 
   
 
 
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