Für die CE-Kennzeichnung und gemäß den TL Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 4.2 unterliegt der Produktionsprozess des Asphaltmischgutes einer Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und damit einer ständigen Überwachung durch den Asphalthersteller (siehe DIN EN 13108-21). Die normgemäße und richtige Durchführung dieser WPK und die Übereinstimmung mit den Erstprüfungen wird regelmäßig von einer Zertifizierungsstelle überwacht und darüber ein Zertifikat ausgestellt.
Die entsprechenden Zertifikate bieten wir Ihnen nachfolgend zum Herunterladen an:
Mischwerk Glüsing
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Mischwerk Brunsbüttel
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Mischwerk Poyenberg
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Mischwerk Wismar
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Mischwerk Zarrentin
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